QCG – Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) können Unternehmen ihre Beschäftigten gezielt weiterbilden lassen – mit Zuschüssen zu Lehrgangskosten und teilweise auch zum Arbeitsentgelt.
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, deren berufliche Tätigkeit durch Technologien ersetzt werden kann oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind. KI-Kompetenz fällt explizit in diese Kategorie.
Was übernimmt die Agentur für Arbeit?
- Bis zu 100% der Lehrgangskosten (je nach Unternehmensgröße)
- Anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung
Unsere QCG-fähigen Angebote
KI-Weiterbildungen, Inhouse-Workshops und Coachings für Beschäftigte – passgenau auf den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten.